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BVerwG, 24.11.1993 - 4 B 187.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 1 L 174/90
- BVerwG, 24.11.1993 - 4 B 187.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1993 - 4 B 187.93
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge
Auszug aus BVerwG, 24.11.1993 - 4 B 187.93
Wird die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so ist substantiiert anzugeben, welches Vorbringen dem Beschwerdeführer infolge der - angeblichen - Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör abgeschnitten worden sein soll (vgl. z.B. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 24.11.1993 - 4 B 187.93
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).